Informationen zum revidierten Zahnarzttarif Dentotar

Per 1.1. 2018 wurde der revidierte Zahnarzttarif «Dentotar» – abgeschlossen zwischen der Schweizerischen Zahnärzte Gesellschaft SSO und den Sozialversicherungen (Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung) in Kraft gesetzt. Dieser gilt für die ganze Schweiz und beträgt für den Sozialversicherungsbereich einheitlich Fr. 1.00. Der revidierte Tarif gilt seither auch für die Privatpatienten. Der bisherige Tarif ist mittlerweile 25 Jahre alt und widerspiegelt nicht mehr den Stand der modernen Zahnmedizin und die heutigen betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten. Zunehmende gesetzliche Vorschriften im Bereich der Hygiene, Datenschutz, steigende Materialkosten und jährlicher Teuerungsausgleich der Löhne sind einige Gründe dafür. Die Tarifrevision führt dazu, dass einige Leistungen aus dem Tarif gestrichen und andere neu integriert wurden. Zu den Neuerungen gehören beispielsweise die Position «Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion» und die Anpassungen der Taxpunkte bei Behandlungen durch die Dentalhygienikerin (DH) und Prophylaxeassistentin (PA).


In unserer Praxis gelten ab 1.1 2019 die folgenden Taxpunktwerte:

Dentalhygienikerin und Prophylaxeassistentin bei Privatpatienten: Fr. 1.00

Privatpatienten (Zahnarztbehandlung): Fr. 1.05

Schüler und Jugendliche in Ausbildung: Fr. 1.00

SUVA, Militärversicherung und IV (Ergänzungsleistungen): Fr. 1.00

Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind (noch) nicht von der Tarifrevision betroffen und werden deshalb noch zum alten Taxpunktwert von Fr. 3.10 abgerechnet.


Wir machen darauf aufmerksam, dass wir grundsätzlich auf die Verrechnung der Position «Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion» verzichten.

Aus der oben genannten Auflistung ergeben sich konkret folgende Schlussfolgerungen:

  • die Behandlungen erfolgen mehrheitlich zum Sozialversicherungstarif von Fr. 1.00.
  • DH- und PA Behandlungen werden teurer, da der neue Tarif die betriebswirtschaftlichen Kosten berücksichtigt (Teuerung, Material, Lohnentwicklung).
  • Zahnärztliche Leistungen werden der Teuerung angepasst.